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Der Bund hat im Spätsommer 2000 das Programm «Patienten-sicherheit/Umgang mit Fehlern in der Medizin» initiiert. Nach der Kick-Off Tagung im Inselspital im Dezember 2000 setzte das Eidg. Departement des Innern eine Taskforce ein, die ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Patientensicherheit zu erarbeiten hatte. Der Bericht «Für ein sicheres Gesundheitssystem" wurde im April 2001 in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss in Luzern präsentiert. Ende 2003 wurde schliesslich die Stiftung für Patientensicherheit gegründet und mit einer Startfinanzierung durch den Bund alimentiert.

Gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen (KVG Art. 58) und die Verordnung zum KVG (KVV Art. 77) sowie auf die Motion «Qualitätssicherung und Patientensicherheit» der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Bund im Jahr 2005 seine inhaltlichen Schwerpunkte für die Umsetzung der Qualitätssicherung kommuniziert. Im Zentrum steht die Einführung eines klinischen Risikomanagement in den Spitälern (u.a. Fehlermeldesysteme, Fehleranalyse) sowie eine periodische Mitarbeiter- und Patientenbefragung, um den Umgang mit Fehlern zu evaluieren.
   
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